Als Erstes ist es wichtig zu wissen, was eigentlich UAS bedeutet, denn es ist ein gängiger Begriff im Luftraumbereich.
UAS (Unmanned Aircraft System) ist in der wortwörtlichen Übersetzung „Unbemanntes Flugzeug-System“. Wenn wir über ein UA sprechen, meinen wir Unmanned Aircraft, was „Unbemanntes Flugzeug“ bedeutet.
Wo liegt der Unterschied zwischen den beiden?
Das eine ist nur das Flugzeug (in unserem Fall die Drohne) – UA – und das andere umfasst alles, was dazugehört: die Drohne sowie die Flugsteuerung (und alles, was zwischen beiden dazu gehört, aber für uns unwichtig ist).
Bitte merken Sie sich! Das Gerät, mit dem Sie die Drohne steuern, würden viele als Fernbedienung bezeichnen, aber das ist falsch. Es heißt Flugsteuerung, weil dies der Oberbegriff für alle Steuerungsmöglichkeiten ist. Es ist auch möglich, die Drohne mit einem Rechner zu steuern.
Was dürfen Sie fliegen?
Wenn Sie keinen Führerschein haben, dürfen Sie alles fliegen, was unter 250 Gramm wiegt, z. B. eine 249 g Drohne (achten Sie darauf, dass Sie keinen Sticker anbringen, da das Gewicht sonst überschritten werden könnte) und keine Kamera hat. Diese Drohnen fallen nämlich unter Spielzeug.
Wenn Sie einen A1/Führerschein haben?
Mit dem A1 dürfen Sie Drohnen bis 900 g fliegen, vorausgesetzt, die Drohne ist in der offenen Kategorie (z. B. C0 oder C1). Sie müssen sich jedoch an die Gesetze der offenen Kategorie halten und dürfen nicht über Menschenmengen fliegen. (Sie wollen Ihren Führerschein A1/A3 kostenlos machen?)
Wenn Sie einen A2-Führerschein haben?
Den A2-Führerschein benötigen Sie, wenn Sie größere und schwerere Drohnen bis 2 kg fliegen möchten, z. B. für Vermessungsflüge. Sie müssen hierbei einen Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen einhalten (oder nur 5 m im Langsamflugmodus). Es ist eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.
Wenn Sie einen A3-Führerschein haben?
Mit dem A3-Führerschein dürfen Sie Drohnen bis 25 kg fliegen, jedoch nur in unbewohnten Gebieten. Sie müssen mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten einhalten und keine unbeteiligten Personen in der Nähe haben. Dieser Führerschein ist erforderlich für den Betrieb größerer und schwerer Drohnen, die nicht in den A1- oder A2-Bereich fallen. Drohnen der Klassen C2, C3, oder C4 sind hier zulässig.
Was ist jetzt für Sie wichtig? Sie müssen alle oben genannten Führerscheine absolvieren.
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