Kurze Antwort: Nein, ein bei der Scanner2GO GmbH gemieteter 3D-Scanner darf nicht in die Schweiz (oder andere Nicht-EU-Länder) ausgeführt werden. Wir können Sie bei der Bereitstellung von Mietgeräten für die Schweiz leider auch nicht unterstützen oder Zollausfuhrdokumente bereitstellen.
Für Projekte in der Schweiz empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, das benötigte Equipment direkt bei einem schweizerischen Vermietungsanbieter zu beziehen.
Warum die Ausfuhr von Scanner2GO-Geräten nicht möglich ist
1. Eigentumsverhältnisse & Carnet ATA
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Um teures gewerbliches Equipment vorübergehend in die Schweiz einzuführen, ist zollrechtlich ein sogenanntes Carnet ATA erforderlich.
Die originale Kaufrechnung für den 3D-Scanner läuft auf die Scanner2GO GmbH.
Ein Carnet ATA kann bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausschließlich vom eingetragenen Eigentümer – also von uns – beantragt werden. Als Mieter haben Sie rechtlich keine Möglichkeit, dieses Zolldokument für unser Eigentum selbst zu beantragen.
2. Kein Abwicklungsservice durch Scanner2GO
Die Beantragung, logistische Überwachung und administrative Haftung von Carnet-Prozessen ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Zolldienstleistungs-Service für die Schweiz derzeit nicht anbieten können. Ohne ein von uns ausgestelltes Carnet ATA ist der Transport über die Grenze unzulässig.
3. Erlöschen des Versicherungsschutzes
Unsere Mietgeräte sind ausnahmslos für den Einsatz innerhalb der Europäischen Union versichert. Wird ein Scanner ohne Genehmigung in ein Nicht-EU-Land verbracht, erlischt jeglicher Versicherungsschutz (z. B. bei Diebstahl, Transportschäden oder Beschädigung vor Ort). In diesem Fall haften Sie als Mieter persönlich für den vollen Wiederbeschaffungswert des Messsystems.
Achtung: Keine eigenmächtige Ausfuhr!
Sollten Sie versuchen, das Mietgerät eigenmächtig im PKW oder per Transportdienstleister in die Schweiz mitzunehmen, stoßen Sie auf strenge Grenzkontrollen. Ohne valide Zolldokumente drohen:
Sofortige Beschlagnahme des Scanners durch die Zollbehörden.
Hohe Strafe & Doppelbesteuerung: Nachzahlung der Schweizer Importsteuer (8,1 %) sowie erneut 19 % deutsche Einfuhrumsatzsteuer bei der Rückreise – jeweils berechnet auf den Gesamtwert des Scanners.
Vollständige Haftung für alle daraus entstehenden Ausfallzeiten und Kosten gegenüber der Scanner2GO GmbH.
Unsere Empfehlung für Ihr Schweiz-Projekt
Um rechtliche Probleme, Verzögerungen an der Grenze und hohe Zollgebühren zu vermeiden, ist die simpelste und sicherste Lösung:
Mieten Sie das Gerät direkt bei einem lokalen Anbieter in der Schweiz.
Schweizer Vermieter stellen Ihnen die Geräte direkt im Land zur Verfügung. Damit entfallen sämtliche Zollformalitäten, die Geräte sind vor Ort korrekt versichert und Sie sparen sich den bürokratischen Aufwand beim Grenzübertritt.
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